Mir ist wichtig, die Kosten für Sie transparent zu halten. Bereits vor einer Beauftragung informiere ich Sie darüber, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
Ein Gespräch über die Kosten ist selbstverständlich kostenlos. Sie können mich hierfür gern unverbindlich anrufen.
Staatliche Unterstützung
Wenn Sie die Kosten für anwaltliche Hilfe nicht aufbringen können, besteht die Möglichkeit staatlicher Unterstützung:
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- Beratungshilfe für außergerichtliche Tätigkeiten
- Prozesskostenhilfe für gerichtliche Verfahren
Dies gilt insbesondere für zivilrechtliche, verwaltungsrechtliche, sozialrechtliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten, eingeschränkt auch im Strafrecht. Über diese Möglichkeiten bin ich verpflichtet, Sie zu informieren.
Beratungshilfe
Voraussetzung für Beratungshilfe sind die persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Diese müssen offengelegt werden.
Bei Bewilligung erhalten Sie einen Beratungshilfeschein, der beim Amtsgericht beantragt wird. Der Eigenanteil beträgt 15,00 €. Die übrigen Kosten werden über die Staatskasse abgerechnet.
Ablauf:
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- Antragsformular herunterladen
- Ausfüllen und Einkommensnachweise beifügen
- Antrag beim Amtsgericht einreichen
- Mit dem Beratungshilfeschein zum Anwalt gehen
Prozesskostenhilfe/ Verfahrenskostenhilfe
Prozesskostenhilfe kommt in Betracht, wenn Sie die Kosten eines gerichtlichen Verfahrens nicht tragen können und das Verfahren hinreichende Erfolgsaussichten hat. Den entsprechenden Antrag finden Sie hier. Wird sie bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Gerichtskosten sowie die Gebühren Ihres eigenen Rechtsanwalts.
Kostenerstattung durch den Gegner
In vielen Fällen muss der Gegner die Anwalts- und Prozesskosten tragen, etwa wenn Sie einen Rechtsstreit gewinnen oder Schadensersatz bzw. Verzugsschäden geltend machen. Auch hier gilt: Ein Verfahren sollte ohnehin nur geführt werden, wenn die Erfolgsaussichten stimmen.
Rechtsschutzversicherung
Besteht eine Rechtsschutzversicherung, kann diese die Kosten übernehmen. Die genauen Leistungen hängen von den Versicherungsbedingungen ab, insbesondere von Selbstbeteiligung und versicherten Bereichen.
In der Regel übernehme ich die Deckungsanfrage bei der Versicherung kostenfrei – fragen Sie im Zweifel nach.
Abrechnung ohne Kostenübernahme
Liegt keine staatliche Unterstützung vor, erstattet der Gegner die Kosten nicht und besteht kein Versicherungsschutz, rechne ich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab, sofern keine Vergütungsvereinbarung getroffen wird. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Über die Kosten informiere ich Sie bereits im Vorfeld.
