Die Interessen- bzw. Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind an meinen persönlichen juristischen Interessen ausgerichtet. Das sind in erster Linie: Familien- und ErbrechtVerkehrsrecht sowie Strafrecht.

Die Kanzlei verzichtet zwar nicht auf eine Spezialisierung, möchte aber dennoch ein weites Feld juristischer Tätigkeit abdecken und somit eine Kanzlei sein, die unmittelbar und in jeder Angelegenheit für Ihre Mandanten in persönlicher und individueller Weise Ansprechpartner ist. So ist zum Beispiel das Strafrecht nicht expliziert aufgeführt und dennoch habe ich einige Strafverteidigungen bereits erfolgreich durchgeführt.

Hauptschwerpunkt der Kanzlei ist die rechtsberatende Tätigkeit im Rahmen des Ehe-, Familien- und Scheidungsrechts. Ich bin in diesem Bereich spezialisiert und Fachanwältin für Familienrecht. Hier lag von Beginn der juristischen Ausbildung an ein besonders persönliches und juristisches Interesse. So war dies mein Wahlfach und Schwerpunktbereich der Ausbildung. Dies bezogen nahm und nehme ich regelmäßig an angebotenen Seminaren und Weiterbildungen teil. Insbesondere habe ich im Jahr 2008 erfolgreich einen Fachanwaltslehrgang zum Familienrecht absolviert. Dieser Lehrgang ist Voraussetzung dafür, den Fachanwaltstitel zu tragen.

Ich biete Ihnen professionelle Beratungen und Vertretungen unter anderen in folgenden Bereichen:

· einverständliche und streitige Ehescheidung
· Versorgungsausgleich
· Vermögensauseinandersetzung
· Zugewinn
· Unterhaltsrecht
· Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung
· Umgangsrecht
· Kindschaftsrecht

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Erbrechts. Dieses Fachgebiet wurde in der Ausbildungszeit vielfach mit dem Bereich des Familienrechts kombiniert, so dass ich auch in diesem speziellen Fachbereich über Kenntnisse verfüge, die über die allgemeinen Standardkenntnisse hinausgeht. Darüber hinaus hat die Kanzlei eine Kooperation mit einem Bestattungsunternehmen, wodurch vermehrt erbrechtliche Mandate anfallen. Ich helfe Ihnen bei der Ausgestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages. Hier liegt mir viel daran, mit Ihnen Ihren wirklich letzten Willen herauszuarbeiten. Häufig herrschen falsche Vorstellungen zur Bedeutung von Fachbegriffen. Es besteht die Gefahr, dass aufgrund unklarer Formulierungen ihr Testament nicht dem entspricht, was sie wirklich wollen. Daher ist es besonders wichtig, dass das tatsächlich Gewollte erkannt wird in Form präziser juristischer Formulierungen umgesetzt wird. Darüber hinaus helfe ich Ihnen bei Auseinandersetzungen zwischen den Erben, etwa bei Auskunftsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Ergänzungsansprüche und der Erbauseinadersetzung. Auch für die Gestaltungen von Generalvollmachten sowie Patientenverfügungen bin ich ihr Ansprechpartner.

Ein Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit stellt das allgemeine Zivilrecht dar. Aufgrund der steigenden Anzahl von Anwälten, die ausschließlich Spezialisierungen anbieten, bleibt der „normale“ Mandant mit seinen alltäglichen zivilrechtlichen Problemen allein gelassen. Diese Entwicklung ist insbesondere in einer Stadt wie Berlin zunehmend anzutreffen. Meine Kanzlei ist neben der Spezialisierung im Familien- und Erbrecht auch Anlaufstelle für Mandanten, die anwaltlichen Rat im Bereich des allgemeinen Zivilrechts suchen. Durch die einjährige Ausbildung in einer Rechtsanwaltskanzlei und die Erfahrung als Rechtsanwältin kann ich außerdem kompetente und erfahrene Rechtsberatung im Bereich des Verkehrsrechts, bei der Abwicklung mit Verträgen und bei Mängelgewährleistungsansprüchen anbieten. Hierzu gehört auch die Ausarbeitung von Verträgen. Zur Qualifikation in diesem Bereich habe ich an einem Lehrgang zur Rechts- und Vertragsgestaltung erfolgreich teilgenommen.